Allgemeine Verkaufsbedingungen US Floors International BV (US Floors)


A. Geltungsbereich


1. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung und der ausdrücklichen Annahme durch beide Parteien gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben stets Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Kunden. Sie ersetzen frühere Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Abweichende Bedingungen sind erst nach einer schriftlichen und ausdrücklichen Annahme von US FLOORS gültig.


2. Durch die Übermittlung einer Bestellung, die Entgegennahme einer Lieferung oder die einmalige Zahlung einer Rechnung erklärt der Kunde, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und er erklärt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die stets zur Kenntnis gebracht werden, anzunehmen. 


3. Der Vertrag (insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen) wird bewusst von den Parteien abgeschlossen, mit Sachkenntnis und ohne einzige gegenseitige Abhängigkeit. Die Parteien erklären ausdrücklich, dass zwischen ihnen im Lichte der allgemeinen Wirtschaft und des Auftrags, der geltenden Handelsusancen und den Dienstleistungen, auf die sich der Vertrag bezieht, ein ausgewogenes Rechtsverhältnis zustande gekommen ist.


B. Zustandekommen des Vertrags


4. Alle Offerten sind - ungeachtet ihrer Form - unverbindlich und ohne Verpflichtung. Preisofferten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich oder digital innerhalb einer Frist von dreißig Tagen ab ihrem Versand angenommen wurden und wenn der Vorschuss zeitgerecht bezahlt wird. Wenn die Offerten nicht innerhalb der obengenannten Frist von dreißig Tagen angenommen werden, müssen sie - außer im Fall einer anderslautenden Vereinbarung - überarbeitet werden. 


5. Aufträge von Kunden verpflichten US FLOORS nicht. Nachdem US FLOORS einen Auftrag von einem Kunden erhalten hat, kann US FLOORS den Auftrag mittels einer Auftragsbestätigung des Verwaltungsorgans oder eines ausdrücklichen Bevollmächtigten bestätigen. Vertreter, Verkäufer oder Arbeitnehmer von US Floors sind nicht ermächtigt, um US Floors rechtsgültig zu verpflichten und können außer im Fall einer Sondergenehmigung - auch keine Zahlungen oder Vorschüsse entgegennehmen. 


6. Mangels Anmerkungen gegen die Auftragsbestätigung innerhalb von zehn Tagen nach der Versendung kommt der Verkaufsvertrag definitiv zustande. Eine beginnende Ausführung des Verkaufsvertrags gilt als Bestätigung, außer wenn diese unter Vorbehalt erfolgt ist. 


7. Wenn der Kunde durch beliebige Umstände den Vertrag auflöst oder annulliert oder wenn der Vertrag durch sein Zutun nicht ausgeführt oder fertiggestellt werden kann, schuldet der Kunde US FLOORS einen Schadenersatz in Höhe von 25% des Werts der bestellten und nicht ausgeführten Arbeiten oder Dienstleistungen, zuzüglich aller bereits getätigten inhärenten Kosten. Diese Entschädigung deckt die Fixkosten und die variablen Kosten und einen möglichen Gewinnausfall. 


8. Bereits ausgeführte Arbeiten sind gegebenenfalls zu 100% fällig. Alle bereits bezahlten Vorschüsse können nicht zurückgefordert werden.


C. Lieferung


9. Die von der US FLOORS angegebenen Lieferfristen sind indikativ und unverbindlich, außer im Fall einer ausdrücklich anderslautenden Vereinbarung. Ein Lieferverzug - ungeachtet aus welchem Grund - kann keinesfalls das Recht auf die Annullierung einer Bestellung oder einen Schadenersatz begründen. 


10. Es wird davon ausgegangen, dass die Lieferung der Waren und der Risikoübergang in den Werkstätten oder Lagern von US FLOORS erfolgen (Ex Works), ungeachtet der vertraglichen Bestimmungen über die Zahlung von Transportkosten, mit oder ohne Angabe des Lieferortes. 


11. Die Waren werden stets auf Risiko des Kunden befördert, selbst bei einem Eigentumsvorbehalt. Alle Transportkosten fallen zu Lasten des Kunden. 


12. Das Entladen der Waren vom Transportmittel mit den dazu erforderlichen effizienten und sicheren Geräten erfolgt zu Lasten und auf Risiko des Kunden. Alle zusätzlichen unvorhergesehenen Kosten fallen ebenfalls zu Lasten des Kunden. 


13. Der Kunde muss dafür sorgen, dass die Waren von US FLOORS auf normale Art und Weise am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden können, und so unter anderem für die Erreichbarkeit des Lieferortes und das Vorhandensein des erforderlichen Materials zum Entladen der Waren. Wenn dem nicht entsprochen wird, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Schäden - einschließlich der Wartezeiten - seitens US FLOORS zu entschädigen. 


D. Annahme der Handelswaren


14. Die Annahme der Handelswaren erfolgt von Rechts wegen beim Verlassen unserer Lager in Kruishoutem oder einem anderen Lager, das von uns auf der Auftragsbestätigung angegeben wurde. Wenn der Kunde vor dem Versand die bestellten Waren nach einer diesbezüglichen Aufforderung nicht annimmt, wird der Versand mit der Annahme durch den Kunden gleichgestellt. 


15. Jedes Gut, das defekt oder nicht mit der Bestellung konform ist, wird ersetzt werden. Die Verantwortung von US Floors beschränkt sich ausschließlich auf einen einfachen Umtausch, ohne eine beliebige andere Entschädigung zu schulden. US Floors ist nicht zum Austausch von Gütern verpflichtet, die bereits einer Bearbeitung unterzogen wurden. Sämtliche Reklamationen in Bezug auf die Lieferung müssen innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Güter per Einschreiben an den Firmensitz von US Floors in Belgien versendet werden, da andernfalls die Lieferung als angenommen betrachtet wird. 


16. Wenn der Kunde gebeten wird, Leistungsblätter abzuzeichnen, gilt die Abzeichnung dieser Blätter als unumstößlicher Beweis der Annahme der Materialität der darin angegebenen Leistungen durch den Kunden und können diesbezüglich keine Reklamationen mehr akzeptiert werden. 


E. Preis


17. Der von US FLOORS angebotene Preis gilt exklusive Verpackung und Transport. 


18. Außer im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen anderslautenden Vereinbarung fallen zu Lasten des Kunden: das Laden, Stauen, Transportieren, Entladen und Bereitstellen des gewünschten Entladematerials und alle daraus entstehenden Kosten und Versicherungskosten. 


19. Unter Franko-Preis versteht man, dass die Waren zu Lasten von US FLOORS bis zu der mit dem Transportmittel nächstmöglichen erreichbaren Stelle befördert werden, an der die Handelsware abgestellt wird. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, fallen die Kosten für das Ausladen und die Bereitstellung des Entladematerials sowie sämtliche damit zusammenhängenden Kosten (inkl. Versicherungskosten) zu Lasten des Kunden. Die Waren werden stets auf Risiko des Kunden versendet. 


20. Der Preis ist derjenige, der auf der Auftragsbestätigung angegeben ist, außer wenn US FLOORS sich gezwungen sieht, diesen Preis an die Entwicklung der fixen und variablen Kosten in Folge einer strukturellen Änderung (Grundstoffe, Löhne, Energie, ...) anzupassen. Die eventuelle Preiskorrektur wird gemäß den gesetzlich zulässigen Normen erfolgen. In diesem Fall gilt der neue Preis, der auf der Vorderseite der Rechnung angegeben ist. 


F. Zahlung


21. Außer im Fall einer anderslautenden Angabe auf der Rechnung sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum durch Überweisung zahlbar. Rechnungen werden per E-Mail im PDF-Format übermittelt, außer wenn sich der Kunde hiergegen ausdrücklich widersetzt. 


22. Lieferungen werden, mit Ausnahme von Lieferungen an Einzelhändler, erst nach der Zahlung eines Vorschusses von 35% des Gesamtpreises durch US FLOORS veranlasst. 


23. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag sind von Rechts wegen und ohne vorhergehende Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat und eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 10% der Rechnungssumme fällig (mit einem Minimum von € 200,00), und zwar unvermindert des Anspruchs von US FLOORS auf einen höheren Betrag auf Basis eines nachgewiesenen Schadens. 


24. Ein Fristaufschub hebt den Anspruch auf Verzugszinsen nicht auf.


25. Wenn bei US Floors zu einem beliebigen Zeitpunkt Zweifel in Bezug auf die Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen, und zwar durch Handlungen einer gerichtlichen Ausführung gegen den Kunden, bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug einer oder mehrerer Rechnungen und/oder bei einem beliebigen nachweisbaren Ereignis, behält sich US Floors ausdrücklich das Recht vor, für die noch auszuführenden Lieferungen eine vorausgehende Zahlung zu fordern oder andere Sicherheiten zu verlangen, selbst wenn die Waren gänzlich oder teilweise versendet wurden. Wenn sich der Kunde weigert, auf diese Aufforderung einzugehen, behält sich US Floors das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, einseitig und ohne Entschädigung aufzulösen. Gegebenenfalls schuldet der Kunde einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 10% des Gesamtpreises der Bestellung. 


26. Selbst im Fall einer Beanstandung oder der Geltendmachung der Gewährleistungsklausel muss doch die mittels des vorliegenden Vertrags vorgesehene Zahlung erfolgen, und darf die Zahlung nicht aufgeschoben werden. 


27. Bei einer nicht fristgerechten Zahlung ist der Kunde auch zu einer vollständigen Entschädigung sowohl außergerichtlicher als auch gerichtlicher Inkassokosten verpflichtet, worunter die Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros. 


28. Die Waren bleiben bis zur Bezahlung der vollständigen Kaufsumme. der eventuellen Zinsen und der Vertragsstrafe das integrale Eigentum von US FLOORS. Bei Zahlungsverzug oder bei Ablehnung der Waren behält sich US FLOORS das Recht vor, die Waren zurückzunehmen, wo und bei wem sich diese Waren auch befinden, selbst wenn diese Waren einverleibt oder abgeändert wurden. Dieser Eigentumsvorbehalt kann von US FLOORS im Pfandregister eingetragen werden. 


29. Der Kunde darf die gelieferten Waren nicht weiterverkaufen, verpfänden oder die Forderung übertragen, bevor der Kaufpreis vollständig beglichen wurde. 


30. Ungeachtet des oben genannten Eigentumsvorbehalts fallen alle Maßnahmen, Verantwortung und Risiken beliebiger Art zu Lasten des Kunden. 


31. Bei nicht oder nur teilweise erfolgter Zahlung der Schuld am Fälligkeitstag behält sich US FLOORS das Recht vor, weitere Lieferungen einzustellen. Zudem behält sich US FLOORS das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorhergehende Inverzugsetzung für den gesamten oder noch nicht ausgeführten Teil als aufgelöst zu betrachten, und zwar unvermindert ihres Rechts, überdies einen Schadenersatz zu fordern. 


32. Jeder Zahlungsverzug durch den Kunden bewirkt die sofortige Einforderbarkeit aller fällen Summen, unabhängig von den auf den Rechnungen angegebenen Dienstleistungen. 


33. Der Kunde unterliegt einer Sorgfaltspflicht in Bezug auf die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren und muss diese in perfektem Zustand an einem zu diesem Zweck geeigneten und sauberen Ort lagern und aufbewahren, gemäß den höchsten Standards und Sicherheitsanforderungen, die im Sektor gängig sind. Der Kunde muss diese Waren bis zum Zeitpunkt der eigentlichen Eigentumsübertragung zudem gegen alle im Sektor üblichen Risiken versichern (einschließlich Brand, Wasserschaden und Diebstahl) und die betreffende Versicherungspolice auf erste Anfrage zur Einsichtnahme an US Floors vorlegen. Der Kunde verpflichtet sich, US FLOORS zu verständigen, falls die verkauften Waren in einem Gebäude gelagert werden, das nicht ihr Eigentum ist und wird auf Anfrage von US FLOORS die Identität des Eigentümers mitteilen.


G. Garantie


34. US Floors bietet dem Kunden die vertragliche Garantie gemäß der Anlage. 


H. Auflösung


35. US Floors hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Ermächtigung, ohne vorhergehende Inverzugsetzung und ohne Zahlung von Schadenersatz aufzulösen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: 


i. wenn der Kunde trotz einer schriftlichen Inverzugsetzung, wobei eine Frist von mindestens 5 Tagen eingehalten werden muss, mit der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung einer oder mehrerer aus dem Vertrag entstehender Pflichten in Verzug bleibt. 


ii. bei Zahlungseinstellung oder einem Konkursantrag durch den Kunden 


iii. bei Liquidation oder Einstellung der Aktivitäten des Kunden 


iv. wenn sich die Kontrolle über den Kunden ändert


v. wenn ein Teil der Vermögensbestandteile des Kunden gepfändet wird 


vi. wenn sich der Kunde gemäß Artikel 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen weigert, eine vorhergehende Zahlung auszuführen oder andere von US Floors verlangte Sicherheiten zu stellen, oder wenn US Floors berechtigte Gründe hat, daran zu zweifeln, dass der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber US Floors erfüllen wird.


Bei einer Auflösung des Vertrags durch US Floors schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10% der insgesamt offenen Summen (mit einem Minimum von € 150.00), unvermindert des Rechts von US Floors, eine höhere Entschädigung zu fordern, wenn der tatsächlich erlittene Schaden höher ist, und werden alle Forderungen von US Floors an den Kunden unverzüglich einforderbar.


I. Haftungsausschluss


36. US FLOORS haftet nicht für Schäden, außer im Fall eines vorsätzlichen oder betrügerischen Fehlers seitens US FLOORS. 


37. Unbeschadet des Obengenannten übernimmt US FLOORS keine Haftung für Schäden, die durch verkaufte Waren verursacht werden und nicht direkt auf das Verschulden von US FLOORS zurückzuführen sind, wie z.B. Gewinnverluste, finanzielle oder kommerzielle Verluste, Produktionsausfälle, erhöhte Gemeinkosten, erhöhte Verwaltungskosten, Verlust oder Beschädigung von Daten, Verlust von Verträgen, immaterielle Schäden und Verlust von Kunden. 


38. US FLOORS haftet nicht für Schäden an Dritten und muss seinen Kunden in dieser Hypothese nicht gewährleisten. 


39. US FLOORS haftet ebenso wenig für Schäden in Folge von höherer Gewalt, wie unter anderem, aber nicht ausschließlich: Streiks, Aussperrungen, Krankheit, Brand oder Störungen bei US FLOORS oder ihren Lieferanten, Witterungsbedingungen und Aufruhr. Unter höherer Gewalt versteht man auch alle unvorhersehbaren Umstände bei Dritten, die von US FLOORS bei der Ausführung des Vertrags in Anspruch nimmt. 


40. Wenn und soweit US FLOORS haftet, wird der Schadensersatz niemals höher sein als 15 % des Wertes der verkauften Waren und darüber hinaus maximal die Summe umfassen, bis zu der US FLOORS die Haftung durch einen Versicherungsvertrag gedeckt hat, nämlich € 2.500.000,00. 


41. US FLOORS hat stets das Recht, mangelhafte Handelswaren zu ersetzen, wodurch jeder Schadenersatzanspruch von Rechts wegen seitens des Kunden hinfällig wird. 


42. Die in diesem Artikel vorgesehene Risikoverteilung wurde bei der Festlegung der gegenseitigen Verpflichtungen im Abkommen berücksichtigt und als solche vereinbart, um die wirtschaftlichen Risiken zwischen den Vertragsparteien auszugleichen. 


43. Keiner der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Ausschlussgründe bezieht sich auf die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens US FLOORS oder ihrer Mitarbeiter und Vertreter, noch dürfen die Bestimmungen in einem Sinne ausgelegt werden, der im Widerspruch zu (inter)nationalen zwingenden Rechtsvorschriften steht.


J. Höhere Gewalt und Unvorhersehbarkeit


44. US FLOORS übernimmt keinerlei Haftung, wenn sie ihre Pflichten in Folge von höherer Gewalt nicht erfüllen kann. In diesem Fall kann vom Kunden kein Schadenersatz für die unfreiwillig verspätete Ausführung oder die teilweise oder vollständige Nichtausführung der Leistung gefordert werden. 


45. Unter höherer Gewalt wird unter anderem, jedoch nicht ausschließlich verstanden: Krankheit, Unfälle, Tod, Krieg, Streiks, Pandemien, Pflichtschließungen durch behördliche Maßnahmen, Aufstände, Naturphänomene, Reise- und/oder Mobilitätseinschränkungen und/oder -Verbote. 


46. US FLOORS behält sich das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung als beendet zu betrachten, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können, wenn es US FLOORS unmöglich ist, den Vertrag weiterhin zu erfüllen, wie z.B. bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Mobilisierung, Brand, Epidemie, schwerer Krankheit, Überschwemmung, Naturkatastrophen, staatlichen Maßnahmen, Konkurs unseres Lieferanten, bewaffnetem Raubüberfall und unvermeidbaren Mängeln in unserer Produktionskette. 


47. Im Falle grundlegender Änderungen der Umstände und/oder Bedingungen, die nicht US FLOORS zurechenbar sind und in deren Folge die vertraglichen Verpflichtungen von US FLOORS unzumutbar erschwert werden würden, verpflichten sich die Parteien, die Vertragsbedingungen neu zu verhandeln, um gemeinsam eine faire Lösung für die Fortführung des Vertrages zu finden. Dabei wird angestrebt, ein gleichartiges Gleichgewicht zwischen den vertraglichen Pflichten der Parteien zu erreichen, wie es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorlag. 


48. Falls sich die Parteien nicht einig darüber werden, ob tatsächlich grundlegende Änderungen der Umstände und/oder Bedingungen eingetreten sind, wie im vorigen Absatz angegeben, werden beide Parteien einen Sachverständigen ernennen, die gegebenenfalls mit Unterstützung eines Dritten, gemeinsam prüfen, ob diese Umstände oder Änderungen eingetreten sind oder nicht. 


49. Wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats, nachdem US FLOORS ihn per (elektronischem) Schreiben dazu aufgefordert hat, positiv auf die Neuverhandlung reagiert, ist US FLOORS berechtigt, den Vertrag per Einschreiben zu kündigen, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.


K. Datenschutz


50. US FLOORS verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (nachfolgend:  DSGVO) und dem Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. US FLOORS erhebt und verarbeitet die persönlichen Daten des Kunden zum Zwecke der Kundenverwaltung (u.a. Verwaltung, Rechnungsstellung, Nachverfolgung von Akten). 


51. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6.1 (a) (da der Kunde durch die Einwilligung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung erteilt), Artikel 6.1 (b) (da die Verarbeitung manchmal für die Erfüllung des Vertrags zwischen den Parteien erforderlich ist), Artikel 6.1 (c) (da die Verarbeitung manchmal zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Kunde unterliegt) und Artikel 6.1 (d) (da die Verarbeitung manchmal erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen des Kunden zu schützen) der DSGVO. 


52. Sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten lediglich auf Basis von Artikel 6.1 (a) (Zustimmung) erfolgt, hat der Kunde stets das Recht, die erteilte Zustimmung zu widerrufen. 


53. Die personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist, mindestens aber so lange, wie die vertragliche Verjährungsfrist mit US FLOORS läuft. Der Kunde hat jederzeit das Recht, seine personenbezogenen Daten einzusehen und kann sie berichtigen (lassen).  Er kann auch -unter bestimmten Voraussetzungen - seine personenbezogenen Daten löschen lassen, deren Verarbeitung einschränken und der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten auf der Grundlage von Artikel 6.1 (f) DSGVO widersprechen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber das Recht, eine Kopie (in einer strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Form) seiner personenbezogenen Daten zu erhalten. Um die genannten Rechte auszuüben, wird der Auftraggeber gebeten, eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu senden: info@usfloors.be


54. Der Auftraggeber hat das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen (Drukpersstraat 35, 10000 Brüssel –contact@apd-gba.be).


L. Nichtigkeit


55. Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die übrigen Bestimmungen gelten weiterhin in vollem Umfang. Ist eine Bestimmung nichtig, so wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Willen der Vertragsparteien möglichst nahekommt.


M. Geltendes Recht und Gerichtsstand


56. Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich belgisches Recht. 


57. Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte von Gent oder des Ortes, an dem US FLOORS seinen Firmensitz hat, zuständig. 


58. Der Kunde verpflichtet sich, unter Androhung der Verwirkung seiner Rechte, jede Beschwerde an US FLOORS zu richten, bevor er rechtliche Schritte einleitet.  US FLOORS hat einen Monat Zeit, um zu prüfen, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist.


N. Verzicht


59. Keine einzige Handlung, keine Unterlassung, kein Stillschweigen und kein einziges anderes Verhalten von US FLOORS wird als Abtretung oder Verzicht auf ein Recht oder einen Vorteil betrachtet werden.